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Hundehaltung Infos

Mit 01. Dezember 2024 tritt das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 (LGBl. 84/2024), sowie die neue Oö. Hundehalteverordnung 2024 (LGBl. 101/2024) in Kraft.

Dies bedeutet viele Veränderung für Hundehalter/innen.
Es muss nun zwischen kleinen, großen, speziellen und auffälligen Hunden unterschieden werden.

Um den Hundehalter/innen in Stadl-Paura das Oö. Hundehaltegesetz näher zu bringen, hier nun einige praktische Informationen.


Was gilt ab 01.12.2024 für bestehende Hundehalter/innen?
Für bestehende Hundehalter/innen ändert sich wenig. Neue Pflichten und Ausbildungserfordernisse gelten ab 1. Dezember 2024 für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halter/innenwechsel. Eine Ausnahme bilden spezielle Hunde.

Was gilt ab 01.12.2024 für spezielle Hunde bis 8 Jahre?
Für spezielle Hunde bis zum vollendeten 8. Lebensjahr gilt ab 01.12.2024 eine Leinen- UND Maulkorbpflicht bis zur erfolgreichen "Freitestung", sowie die Pflicht zur Alltagstauglichkeitsprüfung binnen sechs Monaten.

Was gilt ab 01.12.2024 die Verlässlichkeitsprüfung?
Die Haltung von speziellen Hunden ist an eine besondere Verlässlichkeit (zB keine Verurteilung nach dem Tierschutzgesetz) geknüpft. Bei aufrechter Haltung ist dieser Nachweis nicht nötig. Achtung: Halterwechsel!

Was gilt ab 01.12.2024 für Nachweise und Bescheide?
Bestehende Sachkundenachweise und nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2002 erlassene Bescheid, etwa bei auffälligen Hunden, gelten auch unter dem neuen Hundehaltegesetz weiter.


Neue Kategorisierung

+ Kleine Hunde
   Sachkunde-Kurs
   Vorlage Tierarztbestätigung

+ große Hunde
    Sachkunde-Kurs
    Vorlage Tierarztbestätigung
    Überprüfung Alltagstauglichkeit

+ spezielle Hunde (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu - sowie Kreuzungen untereinander)
   Sachkunde-Kurs
   Überprüfung Alltagstauglichkeit
   Leinen- UND Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten (Aufhebung per Bescheid nach verhaltensmedizinischer Evaluierung möglich)

+ auffällige Hunde
   Sachkunde-Kurs
   Überprüfung Alltagstauglichkeit
   Verhaltensmedizinische Evaluierung
   Zusatzausbildung
   Leinen- UND Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten (Aufhebung per Bescheid nach verhaltensmedizinischer Evaluierung möglich)


Was bedeutet die 40/20 Regelung?
Dient zur Unterscheidung von großen und kleinen Hunden. Ein großer Hund weist eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg auf. Die Bestätigung übernimmt ein Tierarzt.

Was ist ein auffälliger Hund?
Auffällig ist ein Hund dann, wenn von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Das gilt insbesondere, wenn der Hund ohne selbst angegriffen worden zu sein, einen Menschen in aggressiver Weise bedroht oder verletzt hat. Gleichermaßen gilt diese Bestimmung, wenn ein Tier durch Biss wiederholt oder schwer verletzt wurde. Die Auffälligkeit wird von der Stadtgemeinde Stadl-Paura mittels Bescheid festgestellt.

Was ist ein Sachkunde-Kurs?
Wird ein Hund neu angemeldet, ist ein Sachkundenachweis verpflichtend. Der Kurs dauert mindestens 6 Stunden und ist einmalig von dem/der Hundehalter/in zu absolvieren.

Was ist eine Zusatzausbildung?
Halter/innen von auffälligen Hunden müssen eine Zusatzausbildung erbringen. Damit wird eine tierschutzgerechte und gefahrlose Haltung sichergestellt.

Was ist eine Alltagstauglichkeit?
Halter/innen von großen und speziellen Hunden müssen den verantwortungsbewussten Umgang und das konfliktfreie Führen des Hundes in alltäglichen Situationen nachweisen.

Was ist eine verhaltensmedizinische Evaluierung?
Der körperliche, psychische und emotionale Zustand des Hundes wird überprüft. Organische Erkrankungen werden von primär psychischen abgegrenzt und allfällige Therapieempfehlungen ausgesprochen.


Spezielle Hunde

Spezielle Hunde gelten als große Hunde. Größe und Gewicht des Tieres spiele dabei keine Rolle.
Bei Zweifeln, ob der Hund ein spezieller Hund ist, muss ein Sachverständigengutachten (zB Tierarzt) vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die weitere Einstufung.
Für spezielle Hunde gilt grundsätzlich Leinen- UND Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten.
Die Gemeinde kann bei positiven Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung) eine Befreiung von der Leinen- UND Maulkorbpflicht aussprechen. Es erfolgt die Umstellung auf Leinen- ODER Maulkorbpflicht. Die Person, die den Hund führt, muss den Bescheid mitführen und vorweisen können.


"Richtiger" Ablauf nachdem die Entscheidung gefallen ist sich einen Hund ins Haus bzw. in die Wohnung zu holen:
1.) positive Absolvierung eines Sachkunde-Kurses durch den/die Hundehalter/in
2.) Kauf des Hundes
3.) Meldung bei der Gemeinde
     (Ein über 12 Wochen alter Hund ist binnen 5 Werktagen zu melden.)
      Dafür erforderliche Unterlagen:
      + positive Absolvierung Sachkunde-Kurs (ausgestellt auf den/die Hundehalter/in)
      + Nachweis Haftpflichtversicherung (ausgestellt auf die Adresse auf der der Hund angemeldet wird, mit aktuellem Datum)
      + Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank (kann bei Nichtvorlage auch direkt von den Mitarbeiter/innen der Stadtgemeinde Stadl-Paura ausgestellt werden)
4.) Tierärztliche Bestätigung
      Bestimmung der Größe (40/20-Regel)
      12. bis 14. Lebensmonat
5.) Überprüfung Alltagstauglichkeit
      Für große und spezielle Hunde bis zum 18. Lebensmonat.
6.) Spezielle Hunde
      Verhaltensmedizinische Evaluierung ("Freitesten" von Leinen- und Maulkorbpflicht) - "Freitesten" ist nicht verpflichten, dann muss jedoch Leine- UND Maulkorb verwendet werden
      Auffällige Hunde
      Zusatzausbildung und verhaltensmedizinische Evaluierung verpflichtend


Oö. Hundehaltegesetz 2024

Oö. Hundehalteverordnung 2024

Oö. Hundehaltegesetz 2024 - Informationsbroschüre der Stadtgemeinde Stadl-Paura


Verhaltensmedizinische Evaluierung - Kontaktdaten Tierärzte

Verhaltensmedizinische Evaluierung - Kontaktliste Tierärzte Download

Alltagstauglichkeitsprüfung - Kontaktdaten Hundeschule, Hundetrainer, etc.