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Alle Betreuungsmöglichkeiten finden in den Räumlichkeiten der Flößerkaterschule, Maximilian-Pagl-Straße 36, 4651 Stadl-Paura (Montag bis Freitag an Schultagen) statt.
von 07:00 bis 07:45 Uhr (Montag bis Freitag an Schultagen)
Betreuungsgebühr: kostenfrei
Es ist unbedingt erforderlich eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeiten der Erziehungsberechtigten bzw. Mutter & Lebensgefährte, Vater & Lebensgefährtin, etc. (verschiedene Konstellationen möglich) vorzulegen, da die/der Schüler/in ansonsten nicht in die Frühaufsicht aufgenommen werden kann.
Download:
Bescheinigung des Arbeitgebers (Vorlage verpflichtend)
... ab Unterrichtsende bis 13:00 Uhr (Montag bis Freitag an Schultagen), sofern die Mindestanzahl von Schüler/innen bei der Anmeldung erreicht wird.
Betreuungsgebühr: € 2,00 (pro angemeldetem Schultag) monatlich (zB angemeldet für Montag und Dienstag = € 4,00 monatlich) - Verrechnung im Vorhinein an den/die Erziehungsberechtigte/n
Sollte ein Mittagessen benötigt und auch angemeldet werden, so wird dies im Nachhinein (zB Anfang Oktober Verrechnung der Mittagessen im September) zum Selbstkostenpreis verrechnet.
... ab Unterrichtsende bis 16:00 Uhr (Montag bis Freitag an Schultagen), sofern die Mindestanzahl von Schüler/innen bei der Anmeldung erreicht wird.
Betreuungsgebühr lt. folgender Gebührentabelle: (Verrechnung im Vorhinein an den/die Erziehungsberechtigten)
Für jedes weitere unversorgte Kind sind € 3.717,00 vom Jahreseinkommen abzuziehen!
Das Betreuungsentgelt wird mittels der vorzulegenden Einkommensnachweise (alle Einkommensnachweise von im Haushalt lebenden Personen) errechnet. Bei fehlenden Einkommensnachweisen wird der Höchstbeitrag verrechnet.Sollten Sie Ihr Kind während eines laufenden Monats zur Nachmittagsbetreuung anmelden, so ist das Betreuungsentgelt für den kompletten Monat zu entrichten.Sollte ein Mittagessen benötigt und auch angemeldet werden, so wird dies im Nachhinein (zB Anfang Oktober Verrechnung der Mittagessen im September) zum Selbstkostenpreis verrechnet.
Eine Abmeldung der Betreuung ist grundsätzlich nur nach Ablauf des ersten Semesters mit Wirksamkeit für das zweite Semester möglich und hat bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Stadtgemeinde Stadl-Paura zu erfolgen. Die Bekanntgabe muss bis spätestens 15. Jänner des betreffenden Jahres schriftlich erfolgen. Die Abmeldung kann durch die Stadtgemeinde Stadl-Paura erst nach Rücksprache mit dem/der betreffenden Direktor/in bestätigt werden.Eine Abmeldung zu einem anderen Zeitpunkt ist nur bei Abmeldung des Schulbesuchs möglich.
WICHTIG! Damit die Stadtgemeinde Stadl-Paura berechtigt ist die verrechneten Beträge von Ihrem Bankkonto abzubuchen ist es zwingend erforderlich das SEPA Lastschrift-Mandat (siehe Link unten) auszufüllen, zu unterschreiben und im Online-Formular hochzuladen.
Link Abbuchungsauftrag (SEPA Lastschrift-Mandat)
Frühaufsicht der Volksschule Stadl-Paura
Mittagsaufsicht der Volksschule Stadl-Paura
Nachmittagsbetreuung der Volksschule Stadl-Paura
Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.
Das Betreuungsentgelt wird mittels der vorzulegenden Einkommensnachweise (alle Einkommensnachweise von im Haushalt lebenden Personen) errechnet. Bei fehlenden Einkommensnachweisen wird der Höchstbeitrag verrechnet.Sollten Sie Ihr Kind während eines laufenden Monats zur Nachmittagsbetreuung anmelden, so ist das Betreuungsentgelt für den kompletten Monat zu entrichten.