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Anmeldung Sommerbetreuung

Fristende zur Anmeldung für die Sommerbetreuung ist der 30. April des betreffenden Jahres!

Aufgenommen in die Sommerbetreuung werden vorrangig die Kinder der Volksschule Stadl-Paura.

Kinder anderer Gemeinden können bei Verfügbarkeit freier Plätze aufgenommen werden, wobei Kinder mit Bedarf an Nachmittagsbetreuung bevorzugt werden. Eine Bestätigung der Übernahme des Abganges durch die Hauptwohnsitzgemeinde muss vorab vorliegen.

Sofern die Mindestanzahl von zehn Kindern (an jedem möglichen Betreuungstag) bei der Anmeldung erreicht wird, gelten folgende Öffnungszeiten:
+ in den Sommerferienwochen 1 - 3 und 7 - 9 (in den ersten drei Ferienwochen nach Schulschluss und in den letzten drei Ferienwochen vor Schulbeginn)
+ Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
+ an Feiertagen findet keine Betreuung statt

Die Anmeldungen werden nach folgenden Kriterien gereiht:
+ Kinder aus Stadl-Paura
+ Berufstätigkeit (Nachweispflicht mittels Formular Bestätigung des Arbeitgebers)
+ Alleinerziehende
+ Kinder aus anderen Gemeinden mit Betreuungsbedarf inkl. Nachmittag
+ Kinder aus anderen Gemeinden mit Betreuungsbedarf nur Vormittags

Eine allfällige Verpflegung (Mittagessen) wird je Portion zum Selbstkostenpreis verrechnet.

Information zur Anmeldung von Schulanfänger/innen:
Schulanfänger/innen gelten ab 01.09. als Schulkinder und können auch nur in der letzten Betreuungswoche aufgenommen werden.
Bei Bedarf an Betreuung in den anderen Ferienwochen ist dies beim Kindergarten (der von dem betreffenden Kind besucht wird) anzumelden bzw. bekanntzugeben.

Information zur Anmeldung von Schulabgänger/innen: (Beendigung der 4. Klasse und Übertritt in eine Mittelschule bzw. in ein Gymnasium)
Schulabgänger/innen gelten nur bis 31.08. als Volksschulkinder und können auch nur in den Kalenderwochen 28, 29, 30, 34 und 35 aufgenommen werden.

Nach Ablauf der Anmeldefrist werden Sie von uns schriftlich über die Zuteilung eines Betreuungsplatzes informiert. Zeitgleich übermitteln wir Ihnen die dazugehörige Rechnung über die anfallenden Kosten (Elternbeitrag + evtl. Verpflegungsgebühren), welche im Voraus zu bezahlen sind. Bitte beachten Sie die Einzahlungsfrist, da ansonsten der Betreuungsplatz anderweitig vergeben werden muss!

WICHTIG! Damit die Stadtgemeinde Stadl-Paura berechtigt ist die verrechneten Beträge von Ihrem Bankkonto abzubuchen ist es zwingend erforderlich das SEPA Lastschrift-Mandat (siehe Link unten) auszufüllen, zu unterschreiben und im Online-Formular hochzuladen.

Link Abbuchungsauftrag (SEPA Lastschrift-Mandat)

Link Verordnung

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Daten Erziehungsberechtigte/r:
Daten Kind:
An folgenden Tagen wird eine Betreuung benötigt:

Sollten keine Uhrzeiten angegeben werden, wird automatisch angenommen, dass der Bedarf von 07:00 - 15:00 Uhr besteht.

Kalenderwoche 28:
Kalenderwoche 29:
Kalenderwoche 30:
Kalenderwoche 31:

Sommerbetreuung geschlossen

Kalenderwoche 32:

Sommerbetreuung geschlossen

Kalenderwoche 33:

Sommerbetreuung geschlossen

Kalenderwoche 34:
Kalenderwoche 35:
Kalenderwoche 36:
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