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Ansuchen um Aufhebung der Auffälligkeit eines Hundes

Folgende Unterlagen sind zwingend erforderlich:

Alltagstauglichkeitsprüfung (Upload erforderlich) - bei auffälligen Hunden, die bereits das 8. Lebensjahr vor in Krafttreten des Oö. Hundehaltegesetzes erreicht haben ist eine Begleithundeprüfung erforderlich!

verhaltensmedizinische Evaluierung (Upload erforderlich) - darf zum Beantragungszeitpunkt nicht älter als 3 Monate sein


Ihr Ansuchen zur Aufhebung der Auffälligkeit Ihres Hundes muss vom Bürgermeister der Stadtgemeinde Stadl-Paura stattgegeben bzw. abgelehnt werden.

Sobald Ihrem Ansuchen stattgegeben bzw. dies abgelehnt wurde, erhalten Sie umgehend eine schriftliche Information bzw. einen rechtsgültigen Bescheid.

Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.

Daten Hundehalter/in:
Daten Hund:
Daten Auffälligkeit des Hundes:
Benötigte Unterlagen (Uploads):
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        Antrag Aufhebung Auffälligkeit *
        Antrag Befreiung Leinen- UND Maulkorbpflicht
        Datenschutz
        Datenschutz *
        Sicherheitsabfrage