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Ansuchen um Aufhebung der Auffälligkeit eines Hundes

Folgende Unterlagen sind zwingend erforderlich:

Alltagstauglichkeitsprüfung (Upload erforderlich) - bei auffälligen Hunden, die bereits das 8. Lebensjahr vor in Krafttreten des Oö. Hundehaltegesetzes erreicht haben ist eine Begleithundeprüfung erforderlich!

verhaltensmedizinische Evaluierung (Upload erforderlich) - darf zum Beantragungszeitpunkt nicht älter als 3 Monate sein


Ihr Ansuchen zur Aufhebung der Auffälligkeit Ihres Hundes muss vom Bürgermeister der Stadtgemeinde Stadl-Paura stattgegeben bzw. abgelehnt werden.

Sobald Ihrem Ansuchen stattgegeben bzw. dies abgelehnt wurde, erhalten Sie umgehend eine schriftliche Information bzw. einen rechtsgültigen Bescheid.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Daten Hundehalter/in:
Daten Hund:
Daten Auffälligkeit des Hundes:
Benötigte Unterlagen (Uploads):
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        Antrag Aufhebung Auffälligkeit
        Antrag Befreiung Leinen- UND Maulkorbpflicht (optional)
        Datenschutz
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        Sicherheitsabfrage