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Folgende Unterlagen sind zwingend erforderlich:
Alltagstauglichkeitsprüfung (Upload erforderlich) - bei auffälligen Hunden, die bereits das 8. Lebensjahr vor in Krafttreten des Oö. Hundehaltegesetzes erreicht haben ist eine Begleithundeprüfung erforderlich!
verhaltensmedizinische Evaluierung (Upload erforderlich) - darf zum Beantragungszeitpunkt nicht älter als 3 Monate sein
Ihr Ansuchen zur Aufhebung der Auffälligkeit Ihres Hundes muss vom Bürgermeister der Stadtgemeinde Stadl-Paura stattgegeben bzw. abgelehnt werden.
Sobald Ihrem Ansuchen stattgegeben bzw. dies abgelehnt wurde, erhalten Sie umgehend eine schriftliche Information bzw. einen rechtsgültigen Bescheid.
Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.
Datum des Bescheides der Feststellung der Auffälligkeit eines Hundes