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Die Nachmittagsbetreuung findet ab der 1. Schulwoche (ab Dienstag) in den Räumlichkeiten der Volksschule (Maximilian-Pagl-Straße 36) ab Unterrichtsende bis 16:30 Uhr (Montag bis Freitag während des Schuljahres) statt, sofern die Mindestanzahl von Schüler/innen bei der Anmeldung erreicht wird.
Gebührentabelle:
Für jedes weitere unversorgte Kind sind € 3.486,00 vom Jahreseinkommen abzuziehen!
Für den Besuch der Nachmittagsbetreuung ist ein monatliches Betreuungsentgelt vom Unterhaltspflichtigen im Voraus zu entrichten.Das Betreuungsentgelt wird mittels der vorzulegenden Einkommensnachweise (alle Einkommensnachweise von im Haushalt lebenden Personen) errechnet.(Bitte beachten Sie Folgendes: Sollten Sie Ihr Kind während eines laufenden Monats zur Nachmittagsbetreuung anmelden, so ist das Betreuungsentgelt für den kompletten Monat zu entrichten.)
Ein eventuelles Mittagessen wird im Nachhinein nach der tatsächlichen Konsumation zum Selbstkostenpreis verrechnet.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin der Stadtgemeinde Stadl-Paura Frau Kristina Stadler telefonisch unter 07245/28011-12, schriftlich an k.stadler@stadl-paura.at oder persönlich direkt im Stadtgemeindeamt (Bürgerservice, Erdgeschoß, Zimmer 1).
Eine Abmeldung ist grundsätzlich nur nach Ablauf des ersten Semesters mit Wirksamkeit für das zweite Semester möglich und hat bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Stadtgemeinde Stadl-Paura zu erfolgen. Die Bekanntgabe muss bis spätestens 15. Jänner des Folgejahres schriftlich erfolgen. Die Abmeldung kann durch die Stadtgemeinde Stadl-Paura erst nach Rücksprache mit dem/der betreffenden Direktor/in bestätigt werden.
Eine Abmeldung zu einem anderen Zeitpunkt ist nur bei Abmeldung des Schulbesuchs möglich.
WICHTIG! Damit die Stadtgemeinde Stadl-Paura berechtigt ist die verrechneten Beträge von Ihrem Bankkonto abzubuchen ist es zwingend erforderlich das SEPA Lastschrift-Mandat (siehe Link unten) auszufüllen, zu unterschreiben und im Online-Formular hochzuladen.
Link Abbuchungsauftrag (SEPA Lastschrift-Mandat)
Link Verordnung
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.