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Wohnbeihilfeanträge

Mitzubringen ist:

+ Einkommensnachweise des Vorjahres lückenlos (Jahreslohnzettel aller im Haushalt lebenden Personen mit Einkommen)

+ Wohnungsaufwandsbestätigung des Vermieters bzw. Kontoauszug auf dem die abgebuchte Miete ersichtlich ist

Zuständig