Sie befinden sich hier: Startseite > BÜRGERSERVICE > Zuständigkeiten
Mitzubringen ist:
+ Einkommensnachweise des Vorjahres lückenlos (Jahreslohnzettel aller im Haushalt lebenden Personen mit Einkommen)
+ Wohnungsaufwandsbestätigung des Vermieters bzw. Kontoauszug auf dem die abgebuchte Miete ersichtlich ist