Bezugsberechtigte Antragsteller/innen müssen ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Taxifahrt in Stadl-Paura haben.
Eine Auszahlung kann nur unter Vorweisen eines Behindertenausweises mit einer Behinderung ab 50 % oder eines Seniorenausweises erfolgen.
Maximalbetrag pro Halbjahr € 200,00 pro Antragsteller, welcher im Nachhinein am Stadtgemeindeamt Stadl-Paura, bei Frau Edwina Machtlinger, Zimmer 3, nach Vorweisen der Zahlungsbelege (höchstens 50 % d.s. € 100,00 pro Halbjahr) eingelöst werden kann.