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Seniorentaxi


Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Stadtgemeinde Stadl-Paura vom 11.12.2018 wird mitgeteilt, dass Taxifahrten unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

Bezugsberechtigte Antragsteller/innen müssen ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Taxifahrt in Stadl-Paura haben.

Eine Auszahlung kann nur unter Vorweisen eines Behindertenausweises mit einer Behinderung ab 50 % oder eines Seniorenausweises erfolgen.

Maximalbetrag pro Halbjahr € 200,00 pro Antragsteller, welcher im Nachhinein am Stadtgemeindeamt Stadl-Paura, bei Frau Edwina Machtlinger, Zimmer 3, nach Vorweisen der Zahlungsbelege (höchstens 50 % d.s. € 100,00 pro Halbjahr) eingelöst werden kann.

Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Zuständig