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Hundehaltung Infos - Neu ab 01.07.2026


Für die Haltun g welcher Tiere benötigt man in Zukunft einen Sachkundenachweis?

Ab 1. Juli 2026 benötigt man für neu übernommene Hunde einen Sachkundenachweis. Dieser besteht aus einem theoretischen Teil (4 Stunden) und einem praktischen Teil (2 Stunden). Bereits abgelegte Sachkundenachweis der Länder (zB Oberösterreich) können von den zuständigen Landesregierungen anerkannt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Bundes-Sachkundenachweises erfüllen.

Nähere Bestimmungen hinsichtlich der erfordelrichen ausbildungsinhalte, Mindestkriterien für die Ausbildung und besondere Sachkunde der Vortragenden dieser Kurse im Hinblick auf die jeweilige Tierart sowie Ausnahmen von der verpflichtenten Absolvierung der Kurse werden durch Verordnung festgelegt. Eine solche Verordnung ist derzeit in Ausarbeitung.

Wann muss ich den Bundes-Sachkundenachweis für Hunde absolvieren?

BEVOR ein neuer Hund aufgenommen wird muss der Theorieteil des Sachkundenachweises absolviert werden. Dieser besteht aus 4 Lerneinheiten zu je 60 Minuten.

Der Praxiteil ist innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der haltung nachzuweisen. Der Hund muss mindestens 6 Monate alt sein. Die Praxiseinheit muss 2 Lehreinheiten zu je 60 Minuten umfassen.

Die neue Rechtslage gilt ab 1. Juli 2026.

Wer muss den Bundes-Sachkundenachweis für Hund machen?

Es ist jene Person verpflichtet, den Sachkundenachweis zu absolvieren, der als Halter in der Heimtierdatenbank gemeldet und für das Tier verantwortlich ist. Es muss also nicht jeder bzw. jede, der bzw. die mit dem Hund spazieren geht, auch den Sachkundenachweis absolvieren.

Wo kann bzw. muss ich den Bundes-Sachkundenachweis absolvieren?

Der Kurs ist in jedem Bundesland zu absolvieren, wo auch die Haltung des Tieres erfolgen soll. DIeser gilt dann jedoch bundesweit, zB wenn man in ein anderes Bundesland umzieht.

Ersetzt dieser Sachkundekurs die Sachkundekurse der Länder wie zB den Wiener Hundeführschein?

Nein, dieser Sachkundekurs deckt nur Belange des Bundes-Tierschutzgesetzes ab und ersetzt voerst nicht jene Kurse der Länder, die vor allem den Sicherheitsaspekt bei der haltung von hunden im Fokus haben. Es ist aber möglich, dass in Zukunft die Kurse kombiniert abgehalten werden, so dass nicht zwei Kurse besucht werden müssen. Dies fällt aber in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Wie läuft der praktische Nachweis ab?

Es sind zwei Stunden mit dem Hund nachzuweisen. Dies könnte zB im Rahmen einer Begleitung durch einen Hundetrainer bzw. eine Hundetrainerin durchgeführt werden. Es können aber auch besuchte Kurse in Hundeschulen angerechnet werden oder eventuell abgelegte Prüfungen. Je nach Hund kann der Praxisnachweis einzeln oder auch in Gruppen erfolgen. Es sollte für jedes Hund/Halter Team eine geeirgnete Möglichkeit gefunden werden können. Im Rahmen deises Praxisnachweises soll auch überprüft werden, ob der Halter sich gefahrenfrei mit seinem Hund in der Umwelt bewegen kann und ob ein tiergerechter Umgang mit dem Hund vorliegt. Auch hier gilt wieder, dass die Anerkennung der Praxiseinheit durch die Länder erfolgen muss.

Muss ich den Sachkundenachweis mit jedem Hund wieder neu machen?

Die näheren Bestimmungen hierzu werden erst duch Verordnung festgelegt. Es soll aber verschiedene Bestimmungen geben, je nachdem ob es der erste Hund ist oder ob ein zweiter dazu gekommen wird oder ob man nach längerer Pause wieder einen Hund aufnimmt. Die Praxiseinheit wird jedenfalls mit jedem neuen Hund zu absolvieren sein.