Ab 1. Juli 2026 benötigt man für neu übernommene Hunde einen Sachkundenachweis. Dieser besteht aus einem theoretischen Teil (4 Stunden) und einem praktischen Teil (2 Stunden). Bereits abgelegte Sachkundenachweis der Länder (zB Oberösterreich) können von den zuständigen Landesregierungen anerkannt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Bundes-Sachkundenachweises erfüllen.
Nähere Bestimmungen hinsichtlich der erfordelrichen ausbildungsinhalte, Mindestkriterien für die Ausbildung und besondere Sachkunde der Vortragenden dieser Kurse im Hinblick auf die jeweilige Tierart sowie Ausnahmen von der verpflichtenten Absolvierung der Kurse werden durch Verordnung festgelegt. Eine solche Verordnung ist derzeit in Ausarbeitung.