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Angelegenheiten der Hundehaltung:
Hundeanmeldung (mitzubringen: Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, Chipnummer, Registrierungsbestätigung)
Hundeabmeldung
Ausgabe von Hundemarken (Gebühr € 4,00)
Anlaufstelle für Beschwerden
Laut dem OÖ. Hundehaltegesetz 2002 ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet seinen Hund mit einer Hundemarke zu kennzeichnen.