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Bewegungsraum 1 Jugendheim

Adresse: Bauordenstraße 1, 4651 Stadl-Paura

Für öffentliche Veranstaltungen bis zu 15 Besuchern.


1. Auf eine etwaig geltende Hausordnung des Bewegungsraumes 1 (Bauordenstraße 1), sowie das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz i.d.g.F. und auf die gegebenenfalls notwendige Veranstaltungsbewilligung wird verwiesen.

2. Die Grobreinigung nach Veranstaltungen ist vom jeweiligen Veranstalter umgehend und ordentlich durchzuführen.

3. Für die Vermietung ist eine Reinigungs- bzw. Müllentsorgungspauschale in Rechnung zu stellen.

4. Für Schulveranstaltungen und verschiedene Veranstaltungen von Ortsparteien wird keine Benützungsgebühr eingehoben.

5. Terminvereinbarungen sind ausschließlich mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in der Stadtgemeinde Stadl-Paura zu treffen.

6. Der Bewegungsraum 1 wird keinesfalls für private Feuern (Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, etc. ...) vermietet.

7. Die Benützungsgebühren sind in der Gebührentabelle für Veranstaltungsräume der Stadtgemeinde Stadl-Paura ersichtlich.


Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22. März 2022 beschlossen, für den Bewegungsraum 1 die Benützungsgebühren mit einer Indexanpassung +/- 5 % gerundet auf volle Euro-Beträge (GV-Beschluss vom 19. März 2002) festzusetzen:

Bewegungsraum 1 ohne Heizung (täglich) € 74,00
Heizungspauschale (täglich) € 32,00
Reinigungs- bzw. Müllentsorgungspauschale € 47,00


Nähere Informationen erhalten Sie bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in:
Frau Susanne Schaufler
07245/28011-10
s.schaufler@stadl-paura.at