Sie befinden sich hier: Startseite > BÜRGERSERVICE > Zuständigkeiten

Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht.


Folgende Unterlagen sind dem Standesamt vorzulegen:

Geburtsurkunde des/der Verstorbenen

Staatsbürgerschaftsnachweis des/der Verstorbenen

falls verheiratet: Heiratsurkunde

falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde bzw. Scheidungsbeschluss

Meldenachweis des/der Verstorbenen

Zuständig