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Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.


Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt überlicherweise vorzulegen:

Geburtsurkunde beider Elternteile

Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile

Heiratsurkunge der Eltern

Meldenachweise beider Elternteile

allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (zB wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Zuständig