Sie befinden sich hier: Startseite > BÜRGERSERVICE > Zuständigkeiten

Wohnbeihilfeanträge

Mitzubringen ist:

+ Einkommensnachweise des Vorjahres lückenlos (Jahreslohnzettel aller im Haushalt lebenden Personen mit Einkommen)

+ Wohnungsaufwandsbestätigung des Vermieters bzw. Kontoauszug auf dem die abgebuchte Miete ersichtlich ist

Zuständig